Elektrogesetz, Verpackungsgesetz und Batteriegesetz sind ein wichtiges Thema für jeden Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen. Jeder Hersteller und Vertreiber ist zur umfassenden Wahrnehmung seiner Produktverantwortung gesetzlich verpflichtet. In Deutschland regeln das Elektrogesetz (ElektroG), das Batteriegesetz (BattG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpflichtung zur Registrierung, Meldung, kostenlosen Rücknahme und Verwertung der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen. Zudem werden hohe Anforderungen an die Kennzeichnung der Produkte und lückenlosen Dokumentation der fachgerechten Entsorgung gestellt. Werden die gesetzlichen Pflichten gemäß Elektrogesetz, Batteriegesetz und Verpackungsgesetz nicht erfüllt, drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen durch den Wettbewerb.
Die effiziente, rechtskonforme und kostengünstige Organisation der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben neben dem Tagesgeschäft stellt für viele Unternehmer oftmals eine echte Herausforderung dar. Genau darauf hat sich die Bähr Entsorgungsmanagement GmbH spezialisiert. Wir nehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nach Elektrogesetz, BattG und VerpackG wahr. Mit unseren maßgeschneiderten „bähr-kompakt-Lösungen“ sorgen wir für die rechtssichere und kostengünstige Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten als Hersteller bzw. Vertreiber von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen. Die Bähr Entsorgungsmanagement GmbH organisiert die gesamte Erfüllung bestehender gesetzlicher Pflichten nach Elektrogesetz, BattG und VerpackG und wickelt diese vollständig zum Festpreis ab. So reduzieren wir Ihren administrativen Aufwand und vermeiden unnötige Kosten.